Chris S.
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Im Oktober 2016 hatte ich einen Radunfall, bei dem eine Autofahrerin auf der falsche Seite gefahren war, d.h. sie hat gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, nicht gebremst hat und war mit mir kollidiert und ich bin über das Auto geschleudert worden. Der Schlüsselbeinbruch, den ich mir zugezogen habe, ist anschließend nicht verheilt, d.h. ich habe immer noch eine offene Fraktur.
Die Polizei teilte mir mit, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen mich eingeleitet würden, weil sich die Autofahrerin bei dem Zusammenstoß verletzt hätte und ich zu schnell gefahren sei, was man anhand der Auswertung meines Navis beweisen könne. Ich habe dann das Navi ausgewertet und konnte zeigen, dass ich nicht zu schnell war, d.h. die Auswertung der Polizei war falsch! Umgekehrt wurde aber nicht daraus geschlossen, dass die Unfallgegnerin zu schnell gefahren war.
Im Polizeibericht, der mir einige Monate später zugestellt wurde, wurde bezweifelt, dass die Autofahrerin sich verletzt habe, weil ein Schleudertraum diagnostiziert wurde. Es wurde im Polizeibericht immer noch behauptet, dass ich zu schnell mit dem Rad gefahren sei. Die Entschädigung der gegnerische Seite bezog sich lediglich auf das beschädigte Rad, etc. und betrug etwas über 1000€. Die gegnerische Seite wollte jedoch, dass ich für Schäden, die am Auto entstanden waren, aufkomme und behauptete dass ich mindestens zu 30% am Unfall schuld gewesen sei.
Ich bin zur Kanzlei Fischer/Rinder und dort hat mich zu Anfang die Rechtsanwältin Rinder betreut. Frau Rinder hat mich zu einer Klage ermutigt und meinte, dass ich keine Kosten übernehmen müsse, wenn die Klage erfolgreich sein sollte. Diesem Rat bin ich gefolgt. Natürlich musste ich einen Vorschuss bezahlen, damit die Klage angenommen wurde.
Im November 2019 kam es zur Verhandlung beim Amtsgericht Schwetzingen. Frau Rinder war in der Zwischenzeit aus der Rechtsanwaltskanzlei Fischer/Rinder ausgeschieden. Herr Fischer übernahm den Fall. Er antwortet, wenn überhaupt, nur per Brief. Telefonisch habe ich ihn nie erreicht und war überrascht, dass er zur Verhandlung erschienen ist. Das Ergebnis der Verhandlung unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen war, dass die Unfallgegnerin zu 100% am Unfall schuld war und ich keine Möglichkeit gehabt hätte auszuweichen. Die Auswertung des Navis spielte dafür keine Rolle. Von der Abteilungsrichterin wurde ein Vergleich von 60:40 vorgeschlagen. Herr Fischer stimmte dem Vorschlag zu, war anscheinend mit dem Ausgang der Verhandlung sehr zufrieden und hat sich ansonsten bei der Verhandlung nicht geäußert. Der Vorschlag bedeutet, dass ich 60% der Verfahrenskosten übernehmen muss und dass wegen des Sachverständigengutachten und der Anwaltskosten inklusive Anwaltskosten der gegnerischen Seite, etc. ich noch draufzahlen musste, d.h. auch die Entschädigung für das zerstörte Rad, etc. wurden durch diesen Vergleich aufgezehrt. Als ich RA Fischer dazu gefragt habe, ob das so sei, hat er folgendes geantwortet: "....Hätten Sie nämlich noch die Kosten eines medizinischen Sachverständigengutachtens, auch nur zum Teil zu tragen gehabt, dann hätten die Verfahrenskosten das zu erzielende Ergebnis weit überschritten.
Wäre eine Rechtschutzversicherung vorhanden gewesen, hätte diese von Ihnen zu tragende Kosten vollumfänglich übernommen..."
Dass Frau Rinder die Kanzlei verlassen hat, war nicht optimal. Jedenfalls verhält sich Herr RA Fischer wie ein Beamter, der bei Gericht angestellt ist und der wie ein Oberlehrer mit seinen Klienten umgeht. Die Belange seiner Klienten (Kunden) scheinen ihn nicht zu interessieren. Dass ich keine Rechtschutzversicherung habe, habe ich von Anfang an klar gemacht, d.h. das Ganze ist reine Abzocke. Das einzig Positive ist die Rechtsanwaltsgehilfin der Kanzlei. Sie war immer erreichbar und hat versucht zu helfen, soweit das in ihrer Macht stand.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen die Autofahrerin kein Strafverfahren eingeleitet trotz der schweren Körperverletzungen, die ich mir zugezogen hatte.